Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Vor jedem Abschluss eines Betreuungsvertrages findet ein unverbindliches Kennenlernen mit Grüne Pfoten und dem Tierbesitzer (im nachfolgenden Kunden genannt) mit dem jeweiligen Haustier statt. Das Gespräch ist für den Kunden kostenlos und dient dazu festzustellen, ob die Betreuung für beide Parteien in Frage kommt. Sind sich beide Parteien über die Betreuung des Haustiers einig, wird Grüne Pfoten ein Angebot über den Preis der Dienstleistung machen. Im Anschluss wird zwischen Grüne Pfoten und dem Kunden ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der Betreuungsvertrag gilt auch für etwaige weitere Betreuungen in der Zukunft. Der Kunde bekommt einen Durchschlag des Betreuungsvertrages. Die jeweils geltenden Allgemei­nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages und sind immer aktuell unter www.gruene-pfoten.de/kontakt/agb einsehbar. Abweichungen von den AGB’s gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Grüne Pfoten hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

Vertragsbedingungen

Grüne Pfoten verpflichtet sich, das Haustier art- & verhaltensgerecht zu betreuen bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Grüne Pfoten verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Grüne Pfoten haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Grüne Pfoten berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Kunde. Der Kunde hat Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren.

Grüne Pfoten ist berechtigt, zur Betreuung weitere Personen hinzuzuziehen sowie diese die Betreuung ggf. durchführen zu lassen, z.B. bei Erkrankung oder Verhinderung. Die Eignung wird von Grüne Pfoten festgestellt. Sollte die Betreuung (z.B. durch Unfall) gar nicht mehr von Grüne Pfoten fortgesetzt werden können, so willigt der Kunde schon jetzt ein, dass das Tier an eine andere Betreuungsstelle vermittelt werden darf.

Der Kunde gibt detaillierte Anweisungen über die Fütterung, Pflege und ggf. das Spazierengehen. Die zur Durchführung der Betreuung notwendigen Hilfsmittel, wie Futter, Bürste, Leine etc. stellt der Kunde in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung. Soweit dies nicht geschieht, ist Grüne Pfoten beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Kundens zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Kundens entstehen, wird von Grüne Pfoten keinerlei Haftung übernommen. Grüne Pfoten behält sich vor, dem Tier nöti­genfalls (z.B. bei Durchfall/Zahnproblemen oder fehlender Futterakzeptanz) auf eine bedarfsgerechte Ernährung/Diät umzustellen und die dadurch evtl. entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle Besonderheiten des Tieres bekannt zu geben, dies ist im Betreuungsvertrag festzuhalten, jede Änderung oder Neuerung ist Grüne Pfoten unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde garantiert hiermit, dass das zu betreuende Haustier absolut sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen sowie weder aggressiv noch bissig ist. Gegebenenfalls von Gesetzes wegen einzuholende Begleitpapiere (z.B. Negativgutachten) sind vorzulegen. Hundebesitzer erklären aus­drücklich, dass sie die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennen, in Kauf nehmen und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung selbst tragen. Sollten bezüglich des Haustieres unrichtige Angaben gemacht werden oder wichtige Besonderheiten verschwiegen werden, ist Grüne Pfoten dazu berechtigt jederzeit vom Betreuungsvertrag zurück zu treten, etwaige entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Das zu betreuende Haustier muss gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der Kunden dafür Sorge zu tragen, dass sein Haustier über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt. Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankung bestehen, hat der Kunde Grüne Pfoten umgehend dar­über zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten hat Grüne Pfoten das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Grüne Pfoten ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Haustiers vorab zu unterrichten.

Mit dem ersten Betreuungstermin erhält Grüne Pfoten folgende Unterlagen in Kopie: Impfpass, Nachweis der Haftpflichtversicherung (bei Hunden), und ggf. Liste der zu verabreichenden Medikamen­te mit Dosieranleitung. Hundebesitzer versichern, dass ihr Hund steuerlich angemeldet und gechipt ist. Die Steuermarke ist vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen.

Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Tieres die Versorgung von einem Tierarzt oder einer Tierklinik in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Kunde die Behandlungskosten vollumfänglich. Grüne Pfoten versucht den Kunden zu informieren und etwaige Entscheidungen abzusprechen.

Läufigkeit und Trächtigkeit bei Hündinnen

Sollte während der Betreuung eine Läufigkeit eintreten, wird keinerlei Haftung übernommen, falls es zu einer Deckung/Schädigung der Hündin kommt. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Kunden. Bei Einsetzen der Läufigkeit während eines Betreuungsaufenthaltes wird von Grüne Pfoten ein Aufschlag von 50 % des Betreuungsentgelts pro Tag berechnet, da ein Zusatzaufwand durch Einzelbetreuung unumgänglich ist. Trächtige Hündinnen dürfen nicht in die Betreuung gegeben werden. Grüne Pfoten übernimmt für Geburtsschäden keinerlei Haftung.

Buchungen und Zahlungsbedingungen

Zur verbindlichen Buchung des gewünschten Betreuungszeitraumes ist eine Anzahlung innerhalb von einer Woche nach Reservierung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten fäl­lig, der Restbetrag ist spätestens bei Betreuungsende zu begleichen. Sollte die Anzahlung nicht oder zu spät geleistet werden, kann der Betreuungszeitraum an andere Kunden vergeben werden. Aus Kulanz kann Grüne Pfoten auf eine Anzahlung verzichten; die kompletten Betreuungskosten sind dann spätestens bei Betreuungsende zu begleichen, etwaige Stornogebühren sind davon nicht betroffen, sollte es also zu einer Betreuungs-Anfrage des Kunden und anschließende Bestätigung durch Grüne Pfoten kommen, gilt der Zeitraum ebenfalls als verbindlich gebucht. Dies kann auch mündlich oder per Nachrichtendienst, wie z.B. WhatsApp, Telegram, Signal, Threema, etc. erfolgen.

Für gesetzliche Feiertage kommt ein Feiertagszuschlag i.H.v. 50 % des Betreuungsentgelts pro Feiertag hinzu. Für Betreuungen am Wochenende (Samstag + Sonntag) kommt pro Tag ein Wochenendzuschlag i.H.v. 25 % des Betreuungsentgelts hinzu.

Zahlungen können in bar oder auf unten genanntes Konto geleistet werden.

Stornogebühren

Eine Stornierung bis 3 Wochen vor dem Betreuungszeitraumes ist kostenfrei. Die an Grüne Pfoten geleistete Anzahlung wird umgehend zurück erstattet.
Bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem Betreuungszeitraum hat der Kunde 25 % der Betreuungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Betreuungszeitraum hat der Kunde 50 % der Betreuungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
Bei Stornierung von weniger als einer Woche vor dem Betreuungszeitraum oder bei Nichtantritt der Betreuung, wird die gesamte Betreuungsgebühr als Stornogebühr fällig.
Liegen die Stornogebühren über der Anzahlung, hat der Kunde den Differenzbetrag noch zu begleichen.
Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird bzw. die Betreuung vorzeitig beendet wird, z.B. bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden.
Ankunfts- und Abholtage werden voll berechnet.

Haftungsausschluss

Während des Betreuungszeitraums haftet der Kunde weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die das von ihm in Betreuung gegebe­ne Tier an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder von Grüne Pfoten verursacht/e. Der Kunde stellt bereits jetzt Grüne Pfoten von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Grüne Pfoten und deren Mitarbeiter oder ehrenamtliche Helfer übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das jeweilige zu betreuende Tier verursacht werden.

Für Schäden, die das betreute Tier in der Betreuungszeit erleiden kann, ist die Haftung von Grüne Pfoten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen so­wie ein zu Schaden kommen des von Grüne Pfoten betreuten Tieres ist ausgeschlossen. Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.

Hundebesitzer versichern, dass für den zu betreuenden Hund eine Hundehaftpflichtversicherung besteht.

Datenschutz und Foto-/Filmfreigabe

Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen Grüne Pfoten zur Auskunft verpflichtet ist.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Grüne Pfoten Fotos und/oder Videos vom zu betreuenden Tier machen darf. Diese Dateien werden zu Eigentum von Grüne Pfoten und dürfen für Eigenwer­bung frei von Rechten Dritter verwendet werden.

Alle weiteren Richtlinien zum Datenschutz und der Foto-/Filmfreigabe gibt es immer aktuell unter: www.gruene-pfoten.de/kontakt/datenschutz und sind Bestandteil dieser AGB.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung oder Umdeutung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Forstinning/Ebersberg.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Manuela Karpuz
IBAN: DE74 7202 0070 0008 2612 45
BIC: HYVEDEMM408
HypoVereinsbank

Steuernummer: 112/234/80766
Finanzamt Ebersberg