Aktuelles

Seit 2025 habe ich eine tolle Unterstützung/Vertretung gefunden, die mich künftig überwiegend an Wochenenden und Feiertagen unterstützt. Es ist nämlich auf Dauer doch sehr anstrengend immer in 7-Tage-Wochen zu arbeiten, vor allem nachdem ich dies nun seit 9 Jahren schon mache.
Ihr Name ist Mignon Schefbeck und bei ihr stehen die Tiere ebenfalls an erster Stelle. Hier gibt’s noch mehr Details zu Mignon und zu meinem Team, mit dem ich Hand in Hand für die Tiere da bin:


Seit 2022 habe ich auch mein Angebotsspektrum erweitert:

Du willst dich wieder mehr mit der Natur und den Tieren verbinden und dadurch auch wieder mehr zu dir und deiner natürlichen Kraft finden? Ich zeige dir, wie du im Einklang mit der Natur, den Tieren und dir selbst dein ganzes Potential ausschöpfen kannst.

Weitere Infos unter:
https://gruenes-leben.webnode.page/angebote/


Verfügbarkeiten

Bitte beachten Sie:

Aktuell habe ich wieder freie Kapazitäten für Hunde-, Katzen- und Kleintierbetreuung. Bitte melden Sie sich mit einigen Wochen Vorlauf, damit wir ein Kennenlernen und ggf. Eingewöhnungstage frühzeitig planen können.

 
Zum Kontaktformular geht es hier.
 

Meine Abwesenheiten durch Fortbildungen und Urlaube 2025

18.04. – 21.04.2025
30.04. – 04.05.2025
10.05. – 12.05.2025 (keine Vertretung möglich)
17.05. – 01.06.2025
18.07. – 31.07.2025
14.08. – 18.08.2025
12.09. – 06.10.2025
20.12. – 28.12.2025

Sollten Sie in diesen Zeiträumen einen Gassigehservice, eine Katzen- oder Kleintier-Betreuung benötigen, sprechen Sie mich rechtzeitig vorher an, vielleicht können wir dann eine Vertretung organisieren. Eine Hunde-Betreuung ist in diesen Zeiträumen leider nicht möglich und Anfragen, die währenddessen reinkommen, beantworte ich zeitnah nach meiner Rückkehr.



Kosten für Haustierbetreuung und Gassi-Geh-Service steuerlich absetzbar

Haustierbetreuung im eigenen Haushalt
Die Kosten für die Betreuung eines Haustiers können steuerlich abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 15 K 1779/14 E). Die Ermäßigung ist dann zu gewähren, wenn die in Anspruch genommene Leistung eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweist oder damit im Zusammenhang steht. Davon ist nach der Rechtssprechung insbesondere bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen, auszugehen. Der BFH hat entschieden: Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder im Zusammenhang mit dem Tier erforderliche Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt. Daher liegt eine „haushaltsnahe Dienstleistung“ vor, wenn diese Tätigkeit durch „entsprechend Beschäftigte“ durchgeführt werden. Die Kosten dafür können dann nach § 35a EStG in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Werden die Haustiere in einer Tierpension untergebracht, so kann der Steuerbonus dagegen nicht genutzt werden.

Gassi-Geh-Service
Wer seinen Hund von einem Tierbetreuuer zum Gassi gehen ausführen lässt, kann die Kosten nun auch als Haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommenssteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor (Az.: 12 K 902/16). Gegen die positive Entscheidung des Finanzgerichts Hessen hat das Finanzamt Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, sodass die Frage jetzt vom obersten deutschen Steuergericht geklärt wird (Az.: VI B 25/17). Lehnt das Finanzamt in Ihrem Steuerfall die Kosten für das Hundeausführen ab, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung des Einspruchs sollten Sie auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof verweisen, rät der Bund der Steuerzahler.