Freie Kapazitäten für Neukunden haben wir erst wieder ab Frühjahr 2025.
Seit 2022 habe ich auch mein Angebotsspektrum erweitert:
Du willst dich wieder mehr mit der Natur und den Tieren verbinden und dadurch auch wieder mehr zu dir und deiner natürlichen Kraft finden? Ich zeige dir, wie du im Einklang mit der Natur, den Tieren und dir selbst dein ganzes Potential ausschöpfen kannst.
Weitere Infos unter:
https://gruenes-leben.webnode.page/angebote/
Verfügbarkeiten
Bitte beachten Sie:
Freie Kapazitäten für Neukunden haben wir wieder ab Frühjahr 2025.
Meine Abwesenheiten durch Fortbildungen und Urlaube 2024
12.10. – 13.10.2024
18.10. – 20.10.2024
25.10. – 26.10.2024
09.11. – 17.11.2024
07.12. – 17.12.2024
23.12. – 29.12.2024
Zu diesen Zeiten kann ich Ihre Anfragen und Aufträge leider nicht annehmen und zeitnah beantworten.
Kosten für Haustierbetreuung und Gassi-Geh-Service steuerlich absetzbar
Haustierbetreuung im eigenen Haushalt
Die Kosten für die Betreuung eines Haustiers können steuerlich abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 15 K 1779/14 E). Die Ermäßigung ist dann zu gewähren, wenn die in Anspruch genommene Leistung eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweist oder damit im Zusammenhang steht. Davon ist nach der Rechtssprechung insbesondere bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen, auszugehen. Der BFH hat entschieden: Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder im Zusammenhang mit dem Tier erforderliche Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt. Daher liegt eine „haushaltsnahe Dienstleistung“ vor, wenn diese Tätigkeit durch „entsprechend Beschäftigte“ durchgeführt werden. Die Kosten dafür können dann nach § 35a EStG in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Werden die Haustiere in einer Tierpension untergebracht, so kann der Steuerbonus dagegen nicht genutzt werden.
Gassi-Geh-Service
Wer seinen Hund von einem Tierbetreuuer zum Gassi gehen ausführen lässt, kann die Kosten nun auch als Haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommenssteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor (Az.: 12 K 902/16). Gegen die positive Entscheidung des Finanzgerichts Hessen hat das Finanzamt Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, sodass die Frage jetzt vom obersten deutschen Steuergericht geklärt wird (Az.: VI B 25/17). Lehnt das Finanzamt in Ihrem Steuerfall die Kosten für das Hundeausführen ab, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung des Einspruchs sollten Sie auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof verweisen, rät der Bund der Steuerzahler.